Inzwischen ist geplant, dass das Waldgebiet erhalten bleibt.
Das Verwaltungsgericht Köln erklärte nun, das NRW-Bauministerium habe die Stadt Kerpen damals gegen deren Willen zu der Aktion angewiesen. Dabei habe die Maßnahme ausdrücklich auf baurechtliche Vorschriften gestützt werden sollen - und nicht etwa auf das Polizei- und Ordnungsrecht oder das Forstrecht.
In der Begründung habe das Ministerium unter anderem ausgeführt, dass die Baumhäuser baurechtlich unzulässig seien, weil Bestimmungen des Brandschutzes verletzt würden. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Aktion aber verschiedene rechtliche Mängel. Vor allem sei der Weisung des Ministeriums erkennbar, dass es letztlich um die Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Waldstück gegangen sei.
Das aber sei nicht Zweck der angewandten baurechtlichen Regelungen zum
Brandschutz. Nach Angaben des Gerichts hat die Entscheidung nun allerdings keine unmittelbaren Folgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Über diesen würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.