Denn in vielen Familien übernehmen zunächst Angehörige die Pflege und Betreuung ihres Familienmitglieds.
Um sich gezielt auf die Pflegebegutachtung vorzubereiten und dem Angehörigen während des Termins bestmöglich unterstützen zu können, ist ein gut geführtes Pflegetagebuch wertvoll und verschafft Sicherheit. Meist können Betroffene selbst ihren eigenen Unterstützungsbedarf schwer einschätzen und verbergen wichtige Aspekte aus Scham oder Vergesslichkeit.
Durchs Pflegestärkungsgesetz II, werden nun auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Versicherten bei der Einstufung in einen Pflegegrad berücksichtigt. Zuvor hatten nur Versicherte mit körperlichen Defiziten Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Damit das nicht ungünstig bei der Begutachtung ist, können pflegende Angehörige vor der Begutachtung alle wichtigen Informationen gebündelt festhalten und dem Gutachter bei seinem Besuch vorlegen. Demenzerkrankte, die sich noch selbst versorgen konnten, erhielten hingegen keine Pflegestufe.
Anhand des aktuellen Begutachtungsinstruments stellt der Gutachter in den Modulen 3 und 4 auch Fragen zu den kognitiven Fähigkeiten und psychischen Problemlagen des Antragstellers. Vielen Demenzkranken fällt es allerdings schwer, ihre Pflegebedürftigkeit anzuerkennen und ihre kognitiven und emotionalen Defizite zuzugeben.
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