Wenn wegen der Coronakrise Kultur-, Sport- oder Freizeitevents ausfallen, sollen Nutzer mit Gutscheinen statt mit Geld entschädigt werden. Das Bundeskabinett hat entschieden, dass Kunden bei abgesagten Veranstaltungen Gutscheine und kein Bargeld erhalten sollen. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf und erntet dafür Verriss.
Für den Fall Pandemie-bedingter Absagen von Veranstaltungen soll der Veranstalter für vorm 8. März erworbene Tickets den Käufern anstelle einer Erstattung in Summe einen Gutschein geben dürfen. Auch für Jahreskarten etwa für Museen oder Schwimmbäder, die wegen der Pandemie zeitweise nicht genutzt werden können, soll es einen Gutschein geben. Verbraucher, die den Gutschein bis zum 31.
Dezember 2021 nicht einlösen, erhalten demnach ihr Geld zurück.
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