Ich wohne in einer 3-er Wg als Untermieterin. Als ich vor 1,5 Jahren einzog, unterschrieb ich mit das damaligen Hauptmieterin einen Untermietvertag, im die Warmmiete zwar angegeben, die jeweiligen Nebenkosten (Strom,Internet,) aber nicht aufgeschlüsselt waren, da die Hauptmieterin angeblich „nicht genau wusste" wie hoch diese waren und sie selbst den Betrag der Warmmiete vom Vorgänger übernahm. Vor einem halben Jahr gab es einen wechsle des Hauptmieters. Wir setzten einen neuen Untermietvertrag auf und konnten uns den Betrag der Warmmiete mit den jetzt bekannten Nebenkosten nicht erklären. Nun habe ich das Thema wieder aufgegriffen und es herrscht alles nochmal neu durchgerechnet. Es stellte sich raus, dass meine Mitbewohnerin und ich seit Mietbeginn knapp 20 Euro mehr Warmmiete zahlen, als die Hauptmieterin. Ich habe nun von meiner jetzigen Hauptmieterin verlangt, und diese Mehrbeträge nachzuzahlen und sie willigte ein. Ich setzte mich ach mit das vorherigen Haupmieterin in Verbindung und schilderte ihr den Fall. Somit übernahm die neue Hauptmieterin den alten Betrag der Warmmiete wieder deren Vorgängerin. Sie bestätigte zwar meine Rechnung und dass ein mehrbertag bestand, sieht sich jedoch nicht dazu verpflichtet eine Nachzahlung zu leisten. Diese Vereinbarung wurde jedoch nie getroffen. Die argumentierte, dass sie schließlich Haupmieterin war und damit mehr Verantwortung hatte und somit mehr Miete verlangen darf. Außerdem hätten wir vor Vertragsbeginn über eine Aufschlüsselung der Nebenkosten zu Gehör bekommen müssen, oder nicht? Außerdem sag sie, es sei nirgens niedergeschrieben, dass man die Miete durch die Anzahl der in der WG lebenden Personen teilen muss. Wie sieht die Rechtslage hier aus?
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